Mittelstand in Österreich

März 9, 2010

Produkt-Rückrufkostenversicherung

Einsortiert unter: Versicherungen — Friedrich Beranek @ 9:11 vormittags
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Was ist versichert?

Versichert sind – nach Umfang des Vertrages – die Ihnen entstehenden Kosten infolge eines Rückrufes wegen vermuteter oder tatsächlicher Mängel eines Produktes, zur Vermeidung von Personen- und / oder Sachschäden.

Wen schützt die Produktrückrufkosten-Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige des versicherten Betriebes.

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz?

Der Leistungsumfang der Produkt-Rückrufkostenversicherung erstreckt sich auf Vermögensschäden wie z.B. Benachrichtigung / Warnung, Überprüfung der Produkte oder ggf. Vernichtung / Entsorgung der Produkte.

Personen- oder Sachschäden sind direkt der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zuzuordnen.

Bis zu welcher Höhe leistet die Produktrückrufkosten-Versicherung?

Steht die Verpflichtung zur Leistung fest, ersetzt die Produktrückrufkosten-Versicherung die Kosten / den Vermögensschaden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?

Die Höhe der Versicherungs- bzw. Deckungssumme richtet sich nach Ihrem individuellen Absicherungswunsch.

Wo gilt die Produktrückrufkosten-Versicherung?

Die Produkt-Rückrufkostenversicherung gilt für Rückrufe der in Österreich hergestellten Produkte.

Rückrufe nach Österreich sind somit auch weltweit (mit oder ohne USA-Kanada) versicherbar.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Neben den allgemeinen Ausschlüssen der gibt es noch spezifische nicht versicherte Risiken. Dies sind z.B. Kosten für

  1. Rückrufe, die nicht zur Vermeidung von Personen- und/oder Sachschäden erforderlich waren
  2. Rückrufe von Produkten, die schon zum Zeitpunkt des in Verkehr Bringens nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprachen oder in sonstiger Weise nicht ausreichend erprobt waren

Sinnvolle Ergänzungen

Darüber hinaus können (außer bei Betrieben der KFZ-Industrie) Einschlüsse für Produktschutzkosten, wie z.B. Verkaufspreisverluste, Nettoausfallschaden oder erhöhte Werbungskosten vereinbart werden.

Oktober 20, 2009

Betriebshaftpflicht – was ist das?

Einsortiert unter: Versicherungen — Friedrich Beranek @ 5:49 vormittags
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Was ist ein Haftpflichtschaden – Beispiele ?

z.B. ein Malerlehrling trägt durch das Büro einer Firma, in der die Wände neu
gestrichen werden sollen, eine Leiter. Er stellt sich so ungeschickt an und wirft beim
Schwenken der Leiter den PC eines Büroangestellten zu Boden, wodurch dieser
kaputt wird.

Deckungsumfang – was ist gedeckt?

Die Betriebshaftpflicht ist eine Sachenersatzversicherung gegen gesetzlich
begründete Haftpflichtforderungen aus betrieblicher Tätigkeit.
Im Schadenfall (Personen- und Sachschäden) übernimmt nun der Versicherer die
Prüfung der Haftung, wehrt unbegründete Forderungen ab und bezahlt den Schaden,
wenn die Haftung gegeben ist.

Der Haftpflichtversicherer:

  • prüft ob überhaupt Deckung (=Versicherungsschutz) besteht und weiters, ob es eine Haftung des versicherten Unternehmens gibt
  • zahlt, wenn der Versicherte haftet und
  • wehrt ab, wenn der Versicherte nicht schuld ist

Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten des Unternehmens
(Versicherter) im Rahmen der Gewerbeberechtigung.

Was deckt diese Versicherung nicht ?

Die Haftpflichtversicherung deckt unter anderem nicht:

  • Das unternehmerische Risiko selbst
  • Gewährleistungsansprüche
  • Vorsätzliches Herbeiführen von Schäden
  • Schäden durch Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Vorschriften
  • etc.

Es gibt bei dieser Versicherungsvariante eine sog. Grunddeckung. Diese
Grunddeckung deckt in etwa nur ca. 60 % des unternehmerischen Risikos. Deshalb
ist es wichtig, zunächst einmal zu prüfen, welche betrieblichen Risiken das
Unternehmen überhaupt hat. Erst danach kann festgelegt werden, welchen
Deckungsumfang die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens haben soll.

Ein wichtiger Punkt bei der Risikobeurteilung ist die sog. Umwelthaftung des
Unternehmens. Hier ergeben sich sehr oft Schäden in Millionenhöhe.

Daher ist die „richtige“ Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen wichtig, da durch entstehende Schäden die Existenz des Unternehmens gefährdet sein kann.

Juli 6, 2009

Versicherung: Betriebsunterbrechung oder Berufsunfähigkeitsrente?

Einsortiert unter: Versicherungen — Friedrich Beranek @ 7:52 vormittags
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Gegenüberstellung der Deckungskriterien bei der Betriebsunterbrechung- bzw. Berufsunfähigkeitsrente-Versicherung.

Versuch einer Risikoanalyse – Wann ist welcher Versicherungsvertrag für den Unternehmer sinnvoll und anzuraten?

  Betriebsunterbrechung (BUFT) Berufsunfähigkeitsrente
Kriterium kurzfristige Lösung (Zahlungen bis max. 1 Jahr) langfristige Lösung (Zahlungen bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension !)
Versicherer zahlt bei Betriebsunterbrechungen durch Krankheit, Unfall, Quarantäne,Brand, Blitzschlag, Explosion bei nicht mehr Ausüben des Berufes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Zusatzdeckungen Betriebsunterbrechungen durch Einbruchsdiebsthal, Leitungswasserschaden, Sturmschaden bei nicht mehr Ausüben des derzeitigen Berufes
Versicherte Person der Unternehmer, Geschäftsführer etc. der Unternehmer oder andere frei wählbare Personen
Karenzfristen Versicherer zahlt erst ab dem 3, 7 oder 14. Tag keine Fristen
Kann der Versicherer den Versicherten zur Berufsausübung zwingen ? Ja, nach 12 Monaten (Ende der Zahlungen bzw. Leistungen) Der Versicherer verzichtet auf die Verweisung in einen anderen Beruf
Versicherer zahlt auch unter 100 % Arbeitsunfähigkeit ist möglich (Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grad der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person ab) Versicherer zahlt die vereinbarte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % in voller Höhe
Wartezeiten, Leistungsausschluss müssen vor Vertragsabschluss vereinbart werden Zuweisung der Rente bei Feststehen der Berufsunfähigkeit
Kündigungsverzicht Kündigung im Schadenfall möglich – Gegen Mehrprämie ist Kündigungsverzicht seitens des Versicherers möglich Nach dem Abschluss nicht mehr möglich, auch bei Berufswechsel !
Pauschalbetrag (Tag oder Jahr) Pauschaltagsatz ist möglich (1/360 des Jahresbetrages) Monatsrente wird vorher festgelegt
Haftungszeit (max. Zahlungsdauer der Rente) 12 Monate bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension
Altersgrenze 65. Lebensjahr 60. Lebensjahr
Steuerliche Behandlung Betriebsausgabe als Betriebsausgabe möglich
Prämiengestaltung nach Berufsgruppe ja ja

Diese Aufstellung ist nur eine Grobzusammenstellung der Deckungskriterien.
Diese Aufstellung nimmt daher nicht in Anspruch, vollständig zu sein.
Diese Aufstellung soll nur als Orientierung für die Entscheidungsfindung dienen.

Für eine genauere Analyse ist auf jeden Fall ein persönliches Risikogespräch notwendig!

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